Rechtliches · ELZEM 360° GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Verlässlich zusammenarbeiten.

Bedingungen für Beratungs-, Projekt-, Audit- und Schulungsleistungen der ELZEM 360° GmbH.

1 · Geltungsbereich

Für wen gelten diese AGB?

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Organisationsentwicklungs-, Projekt-, Audit-, Konzeptions-, Schulungs- und sonstige Dienstleistungen zwischen der ELZEM 360° GmbH, Kaiserswerther Straße 4a, 40668 Meerbusch (nachfolgend „ELZEM“) und ihren Auftraggebern.

Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nur auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung geschlossen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ELZEM ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot gehen diesen AGB vor.

2 · Vertrag

Angebot und Vertragsschluss

Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und stellen noch kein rechtlich bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von ELZEM, durch eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch den Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers zustande.

Bei einer Online-Buchung gibt der Auftraggeber mit dem Absenden der Buchung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungs- oder Auftragsbestätigung von ELZEM zustande.

Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs sollen in Textform dokumentiert werden. Zusätzliche Leistungen werden nach dem vereinbarten, andernfalls nach dem üblichen Aufwand vergütet.

3 · Leistung

Leistungsumfang und Durchführung

Inhalt, Ziel, Umfang, Termin, Ort und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung. ELZEM erbringt ihre Leistungen fachgerecht und nach dem bei Vertragsschluss anerkannten fachlichen Stand.

Soweit kein bestimmter Erfolg ausdrücklich vereinbart ist, schuldet ELZEM die vereinbarte Dienstleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder zertifizierungsbezogenen Erfolg. Entscheidungen und Umsetzungsverantwortung verbleiben beim Auftraggeber.

ELZEM darf qualifizierte Mitarbeitende oder Unterauftragnehmende einsetzen. Zumutbare inhaltliche, methodische oder organisatorische Anpassungen bleiben vorbehalten, sofern der vereinbarte Gesamtcharakter der Leistung gewahrt bleibt.

4 · Zusammenarbeit

Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt ELZEM rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpersonen, Räumlichkeiten und technischen Voraussetzungen zur Verfügung. Er informiert über erkennbare Risiken, interne Vorgaben und rechtliche Rahmenbedingungen, die für die Durchführung erheblich sind.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, können zu einer angemessenen Anpassung von Terminen und Vergütung führen.

5 · Vergütung

Preise, Rechnungen und Zahlung

Es gelten die im Angebot oder in der Buchung ausgewiesenen Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Vereinbarte Reise-, Übernachtungs-, Raum-, Material- und Fremdkosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Bei offenen Seminaren und Veranstaltungen kann Vorauszahlung vereinbart werden; der Teilnahmeplatz ist dann erst nach Zahlungseingang verbindlich reserviert.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. ELZEM kann weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

6 · Termine

Stornierung und Umbuchung

Für offene Seminare, Schulungen und Veranstaltungen gelten – soweit im Angebot keine abweichende Regelung getroffen ist – folgende Bedingungen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei ELZEM in Textform:

Bis 30 Kalendertage vor BeginnKostenfreie Stornierung.
29 bis 14 Kalendertage vor Beginn100 % des vereinbarten Entgelts. Bei verbindlicher Umbuchung auf einen Ersatztermin wird der Betrag vollständig angerechnet.
13 Kalendertage bis 1 Werktag vor Beginn100 % des vereinbarten Entgelts. Bei verbindlicher Umbuchung auf einen Ersatztermin werden 50 % angerechnet.
Spätere Absage oder Nichterscheinen100 % des vereinbarten Entgelts ohne Anrechnung.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ELZEM kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist bis zum Veranstaltungsbeginn ohne zusätzliche Teilnahmegebühr möglich, sofern keine sachlichen oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen.

Für individuell vereinbarte Beratungen, Projekte, Audits, Inhouse-Leistungen und exklusiv reservierte Termine gelten vorrangig die Storno- und Verschiebungsbedingungen im Angebot. Fehlt eine besondere Regelung, sind die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen und nachweislich entstandenen Aufwendungen zu vergüten; im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7 · Ausfall

Absage oder Änderung durch ELZEM

ELZEM darf Termine aus wichtigem Grund verschieben, absagen oder – soweit rechtlich und fachlich zulässig – in ein gleichwertiges Online-Format überführen, insbesondere bei Erkrankung von Referierenden, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, technischen Störungen oder unzureichender Teilnehmendenzahl. ELZEM informiert den Auftraggeber unverzüglich und bietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung an. Gesetzlich vorgeschriebene Präsenzformate bleiben hiervon unberührt.

Kommt keine Ersatzleistung zustande, werden bereits gezahlte Entgelte für die ausgefallene Leistung erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB. Selbst gebuchte Reise- oder Übernachtungskosten werden nicht übernommen, sofern ELZEM nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt hat.

8 · Digital

Online- und Hybridleistungen

Bei Online- oder Hybridformaten sorgt der Auftraggeber für eine geeignete Internetverbindung, aktuelle Software sowie funktionsfähige Endgeräte, Kamera und Audioausgabe. Zugangsdaten dürfen nur an die angemeldeten Teilnehmenden weitergegeben werden.

Vorübergehende Störungen außerhalb des Einflussbereichs von ELZEM begründen keinen Anspruch auf Minderung, sofern die Leistung nachgeholt oder in zumutbarer Weise bereitgestellt werden kann.

9 · Unterlagen

Nutzungsrechte und Vertraulichkeit

Unterlagen, Konzepte, Präsentationen, Arbeitshilfen, Checklisten und digitale Inhalte von ELZEM sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen internen Nutzung. Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, Aufzeichnung oder Nutzung für eigene Schulungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von ELZEM in Textform.

Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche und organisatorische Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

10 · Verantwortung

Haftung

ELZEM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeitenden, Vertretenden und Erfüllungsgehilfen von ELZEM.

11 · Laufzeit

Dauer und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Befristete Projekte und Leistungspakete enden mit Ablauf der vereinbarten Dauer oder vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Bereits erbrachte Leistungen, verbindlich gebundene Fremdkosten und nach den vertraglichen Regelungen vergütungspflichtige Aufwendungen bleiben zahlbar.

12 · Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von ELZEM. ELZEM bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

ELZEM ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: August 2026