SOZIALKONZEPT nach GlüStV 2021
GANZHEITLICH. PRÄVENTIV.
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Rechtssicheres Sozialkonzept für Spielhallen & Aufsteller in NRW – Jetzt kaufen!
Sie betreiben eine Spielhalle oder stellen Geldspielgeräte auf?
Gemäß § 6 GlüStV 2021 sind Sie verpflichtet, ein Sozialkonzept vorzulegen. Ohne dieses drohen Genehmigungsverzögerungen oder -ablehnungen.
Wir bieten Ihnen:
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Rechtssichere Sozialkonzepte: Vollständig konform mit den aktuellen NRW-Vorgaben.
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Sofort einsatzbereit: Ideal für Anträge, Prüfungen und Behördenkontakte.
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Individuell anpassbar: Für Einzelstandorte oder ganze Aufstellbetriebe.
In Kombination mit unseren Präventionsschulungen erhalten Sie attraktive Sonderkonditionen.
Sichern Sie sich jetzt Ihr Sozialkonzept – schnell, zuverlässig und ohne Aufwand.