SOZIALKONZEPT nach GlüStV 2021 


GANZHEITLICH. PRÄVENTIV.
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Rechtssicheres Sozialkonzept für Spielhallen & Aufsteller in NRW – Jetzt kaufen!

Sie betreiben eine Spielhalle oder stellen Geldspielgeräte auf?
Gemäß § 6 GlüStV 2021 sind Sie verpflichtet, ein Sozialkonzept vorzulegen. Ohne dieses drohen Genehmigungsverzögerungen oder -ablehnungen.

Wir bieten Ihnen:

  • Rechtssichere Sozialkonzepte: Vollständig konform mit den aktuellen NRW-Vorgaben.

  • Sofort einsatzbereit: Ideal für Anträge, Prüfungen und Behördenkontakte.

  • Individuell anpassbar: Für Einzelstandorte oder ganze Aufstellbetriebe.

In Kombination mit unseren Präventionsschulungen erhalten Sie attraktive Sonderkonditionen.
Sichern Sie sich jetzt Ihr Sozialkonzept – schnell, zuverlässig und ohne Aufwand.